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Reinhard Schultz - ein Mann
im Kampf gegen die Alcopops ;-)
(Foto: Jens Neumann/Edgar Rodtmann) |
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Zu den Plaenen der Spirituosenindustrie, kurz nach der Einfuehrung der Steuer
auf alkoholische Mischgetraenke auf Branntweinbasis, den Alkohol ihrer suessen
Mischgetraenke kuenftig aus Bier oder Wein zu gewinnen, erklaert der stellvertretende
finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und Initiator des Alkopops-Gesetzes,
Reinhard Schultz:
Es geht lediglich darum, Kinder moeglichst fruehzeitig an den Alkoholkonsum zu
gewoehnen
Das Vorgehen von Teilen der Spirituosenindustrie beweist, dass es lediglich
darum geht, Kinder moeglichst fruehzeitig an den Alkoholkonsum zu gewoehnen.
Das ganze Marketing der Branche zielt auf das Image 'Erwachsen durch Alkohol'.
Die SPD wird Konsequenzen pruefen, wenn die Industrie die Spielregel nicht akzeptiert,
dass Schnaps in jedweder Form erst ab 18 und Wein und Bier erst ab 16 Jahren
konsumiert werden darf.
Umgang mit Alkohol zu erlernen, gehoert zum Erwachsenwerden dazu
Ueberlegungen, den Bier- und Weinkonsum erst ab 18 Jahren zu erlauben, sind
indes abwegig und nicht durchsetzbar. Den verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol
zu erlernen, gehoert zum Erwachsenwerden dazu. Ein generelles Heraufsetzen der
Altersgrenze wuerden die betroffenen Jugendlichen als Entmuendigung verstehen.
Wer zur Kommunalwahl gehen und seinen Buergermeister waehlen darf, den sollte
der Staat nicht wie ein Kind behandeln.
Nachzudenken ist aber ueber einen gesetzlichen Haftungsfonds der Getraenkeindustrie
zur Finanzierung der Folgen jugendlichen Alkoholmissbrauchs. Moeglich waere
auch eine generell hohe Besteuerung von Alkoholmixgetraenken. Und schliesslich
muss geprueft werden, wie die rechtlichen Verkaufsbeschraenkungen fuer Alkoholmixgetraenke
wirkungsvoll durchgesetzt werden koennen.
Ausdruecklich zu begruessen ist die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes,
das in der vergangenen Woche den Antrag eines Spirituosenherstellers auf Erlass
einer einstweiligen Anordnung fuer unzulaessig erklaert hatte. Den Scheinargumenten,
mit denen der Antragsteller die vorlaeufige Aussetzung der besonderen Etikettierungspflicht
sowie der Erhebung der Sondersteuer fuer Alkopops erreichen wollte, konnte das
Gericht zurecht nicht folgen.
SPD pöbelt gegen modifizierte Alcopops
Kommentare (12)
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Mister X |
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Mister X |
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| QUOTE (Hilfe!!! @ 19:05 , 18.03.2005 ) was ist wenn m... |
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iober |
| und wo soll diese Meldung herkommen? Oder ist das nur ein Gerücht... |
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entsetzt |
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Mister X |
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Skyper |
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| Hallo ich bin ein riesen Fan von Alexandra Kamp und ich fand es... |
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We-all-l |
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Alexandr |
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