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| Auch im Ausland
sollte man den Krankenversicherungsschutz nicht vergessen |
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Studentischer
Krankenversicherungsschutz bei Auslandsaufenthalt
Immer mehr Studenten nutzen die Möglichkeit, im Ausland zu
studieren. Leicht vergisst man dabei, dass für diesen Zeitraum
auch einen Krankenversicherungsschutz im jeweiligen Gastland
nötig ist.
Dabei ist zu beachten, dass für die
Krankenversicherung durch die Gastländer oft besondere
Anforderungen bereits bei der Einreise gestellt werden.
Grundsätzlich gilt: wer als Student in Deutschland gesetzlich
versichert ist, genießt in Staaten, mit denen ein
Sozialversicherungsabkommen besteht, Versicherungsschutz.
Zusätzlicher
private Krankenversicherungsschutz
Jedoch sollte auch in diesem Fall zusätzlicher privater
Krankenversicherungsschutz gewählt werden, da die Leistungen,
die in anderen Ländern für
Sozialversicherungspflichtige zur Verfügung stehen, sich stark
von den Leistungen in Deutschland unterscheiden können.
Rechnet ein Arzt entgegen der Erwartung die Leistung privat ab, bleibt
der Student auf den Kosten für die ärztliche Leistung
sitzen.
Bei Studienaufenthalten in Ländern ohne
Sozialversicherungsabkommen muss der Student sich zusätzlich
zu seiner gesetzlichen Versicherungspflicht im Inland auch für
das Ausland privat krankenversichern. Während des
Auslandsaufenthaltes müssen Beiträge sowohl
für die gesetzliche als auch für die private
Krankenversicherung entrichtet werden.
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Studium im Ausland
Kommentare (1)
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Mister X |
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