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IP Adressen dürfen nicht gespeichert werden


News Redaktion
IP Adressen dürfen nicht gespeichert werden



Bei Flatrate Tarifen dürfen IP-Daten nicht gespeichert werden. Das hat das Amtsgericht Darmstadt in seiner jünsten Entscheidung herausgestellt. Geklagt hatte ein T-Online-Nutzer, der durch die Herausgabe von IP-Daten identfiziert und für Postings in einem Diskussionsforum zu Rechenschaft gezogen werden sollte.





Da bei Flatrate Tarifen IP-Daten zur Abrechnung nicht nötig sind, begründete T-Online die Speicherung mit der Zuordnung in Mißbrauchsfällen. Das Gericht folgte dem nicht. Zwar sein eine Speicherung der Daten in Einzelfällen möglich - eine routinemäßige, verdachtsunabhängige Speicherung der Daten allerdings rechtswidrig.

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/61293



Kommentar: Na mal sehen, ob T-Online in Berufung geht. Ich fände es schon fatal, wenn Benutzer auch in Strafrechtsfällen nicht mehr identifizierbar sind.



Redakteur: News Redaktion

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Kommentare (8) Autor
Bei Flatrate Tarifen dürfen IP-Daten nicht gespeichert werden. D... News Red
Ja Freiheit für Sepp. Dann gehts hier richtig los ! ... Sepp
QUOTE (News Redaktion @ 12:24 , 1.07.2005 ) Kommentar: Na mal seh... Skeeve
Ich seh das als Webmaster ein wenig anders. Wenn die Staatsanwal... Mister X
QUOTE (Sebastian @ 13:48 , 1.07.2005 ) Die gesetzlichen Regelunge... Skeeve
QUOTE agd auf Selbstverbrenner, Terroristen oder Kinderschänder ... BXT
Ich frage mich, wer davor Angst haben müßte, wenn seine IP eine ... Unisus
QUOTE Mal ganz ehrlich, von diesen beiden Gruppen: wer sollte da... BXT
... 
[Kommentare lesen]

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