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Fitness-Studios: Vorsicht Vertragsfallen
Ein Jahr Erstlaufzeit, Kündigungsfrist höchstens drei Monate Für überlange Vertragslaufzeiten von Fitness-Studios gibt es keine rechtliche Grundlage. „Die Erstlaufzeit darf höchstens zwölf Monate betragen“, sagt Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen im Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau.
Auch Kündigungsfristen unterliegen Obergrenzen: Mehr als drei Monate sind ungültig. Eine außerordentliche Kündigung darf ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Sie kann etwa bei einem Umzug vorliegen oder wenn jemand krank geworden ist. Dies müsste aber durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
Quelle: Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau
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