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Bewerbungsproblem Diabetes
Zuckerkrankheit muss nicht offenbart werden Stellenbewerber mit Diabetes müssen ihre Erkrankung nicht von sich aus offenbaren. Darauf weist die Apothekenzeitschrift Diabetiker Ratgeber hin. Eine ausdrückliche Nachfrage bei der Einstellung durch den Arbeitgeber muss aber wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Der Diabetologe und Ärztliche Leiter des Arbeitsmedizinischen Zentrums Köln, Dr. Kurt Rinnert, beklagt, dass Zulassungsvorschriften für viele Tätigkeitsbereiche veraltet sind. Sie stammen aus Zeiten, in denen die heute übliche intensive Therapie noch gar nicht möglich war. Rinnert und andere Experten der Deutschen Diabetes Gesellschaft bemühen sich nun um eine zeitgemäße Anpassung. Arbeitgeber gehen kaum Risiken ein, wenn sie einen Diabetiker einstellen: Es gibt keinen Beleg dafür, dass Zuckerkranke mehr Krankheitstage in Anspruch nehmen oder häufiger verunglücken als Nichtdiabetiker.
Quelle: Apothekenmagazin Diabetiker Ratgeber
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