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„Abgelaufene“ Lebensmittel erst prüfen


News Redaktion
„Abgelaufene“ Lebensmittel erst prüfen



Vieles auch nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum verzehrfähig

Jeder zweite Deutsche kennt die genaue Bedeutung des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD). Diese Hälfte der Verbraucher hält das MHD für das Verfallsdatum, berichtet die Gesundheitszeitschrift Apotheken Umschau.



Mit dem MHD aber läuft nur die Gewähr des Herstellers für Eigenschaften wie Geruch, Geschmack, Aussehen, Konsistenz, Nährwert oder Vitamingehalt ab. Die Waren dürfen auch noch nach Überschreiten des MHD verkauft werden. Bei leicht verderblichen Waren wie etwa Hackfleisch muss dagegen aufgedruckt sein: „Zu verbrauchen bis...“. Dies einzuhalten ist für den Kunden aktiver Gesundheitsschutz. Beim MHD dagegen kann man getrost erst einmal probieren – was sich übrigens immer empfiehlt: Durch falschen Transport oder Lagerung kann ein Lebensmittel auch vor Erreichen des MHD verderben.

Quelle: Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau



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