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Hartz IV: Kein Essenzuschuss für Diabetiker
Gericht: Zuckerkranke ALG-II-Empfänger brauchen im Wesentlichen Normalkost Diabetiker, die Arbeitslosengeld II beziehen, haben keinen Anspruch auf einen finanziellen Zuschuss für ihre Ernährung, berichtet das Apothekenmagazin Diabetiker Ratgeber.
Das Sozialgericht Dresden habe entsprechend gegen einen an Diabetes und Bluthochdruck erkrankten Mann entschieden, der einen monatlichen Zuschlag von 50 Euro für seine Ernährung erstreiten wollte. Begründung des Gerichts: Diabetikerkost entspreche im Wesentlichen einer gesunden Normalkost, wie sie in jedem Lebensmittelgeschäft erhältlich sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Apothekenmagazin Diabetiker Ratgeber 11/2006 liegt in den meisten Apotheken aus und wird kostenlos an Kunden abgegeben.
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