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Diabetiker: Schwerbehindert oder nicht?
Wann Zuckerkranke besondere Rechte beanspruchen können Diabetiker können nur unter bestimmten Umständen einen Schwerbehindertenausweis bekommen. Entscheidend ist, wie hoch der „Grad der Behinderung“ (GdB) bewertet wird.
Liegt der GdB bei 50 und höher, gibt es den Schwerbehindertenausweis, berichtet das Apothekenmagazin Diabetiker Ratgeber. Der Ausweis, der unter anderem einen erweiterten Kündigungsschutz bedeutet, wird auf Antrag vom Versorgungsamt ausgestellt. Diabetiker vom Typ 2 können in der Regel nur mit einem GdB 30 rechnen, es sei denn, sie leiden unter Folgeschäden und schwerwiegenden Begleiterkrankungen. Darüber müssen immer ärztliche Bescheinigungen vorliegen. Typ-2-Diabetiker mit einem GdB 30 können sich aber Schwerbehinderten gleichstellen lassen, um Kündigungsschutz zu genießen. Der Weg dazu führt über einen Antrag bei den Agenturen für Arbeit.
Quelle: Diabetiker Ratgeber 8/2006
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