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Reproduktionsmediziner beklagen Einengung ihrer Mö
„Veraltete Gesetze“
Deutsche Reproduktionsmediziner fordern unter künstlich gezeugten Embryonen nur die am besten geeigneten der Frau einpflanzen zu dürfen. In Deutschland ist es bei der Behandlung kinderloser Paare verboten, „überschüssige“ Embryonen herzustellen.
Jeder künstlich erzeugte Embryo muss der Mutter auch übertragen werden. Als „veraltet“ beklagt Dr. Andreas Giebel, Reproduktionsmediziner aus Saarbrücken die entsprechenden deutschen Gesetze in der Apotheken Umschau. Er verweist auf Länder wie Belgien und Dänemark, in denen die Ärzte die „fittesten“ Embryonen aussuchen und einpflanzen dürfen. „Dort liegt die Zahl der künstlich eingeleiteten Schwangerschaften beinahe doppelt so hoch wie bei uns“, berichtet Giebel. Kritiker befürchten, dass „Wunschkinder“ nach bevorzugtem Geschlecht oder möglichst idealen Genen erzeugt würden. Professor Klaus Dietrich, Direktor der Frauenklinik der Universitätsklinik Lübeck, auch Befürworter einer Vorauswahl, sieht die Gefahr ebenfalls. Er schlägt vor, dies bei einer gesetzlichen Neuregelung zu berücksichtigen: „Möglichen Missbrauch könnte das Gesetz gleich einschränken.“
Quelle: Apotheken Umschau 12/2006 B
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