Urteil: Auch Annahme von Verschreibungen für Online-Apotheken verboten
Drogeriemärkte dürfen weder Rezepte für Versandapotheken annehmen noch apothekenpflichtige Arzneimittel abgeben. Wie das Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau berichtet, bestätigte dies das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az.
16 K 5720/04). Heinz-Günter Wolf, der Präsident der Deutschen Apothekerverbände (ABDA), begrüßte diese Entscheidung: „Einen verantwortlichen Umgang mit Medikamenten können nur Apotheken gewährleisten.“