Joanne K. Rowling hat einen Teilerfolg gegen Ebay eingefahren. Die "Harry Potter"-Autorin hatte einen indischen Ableger des Auktionshauses verklagt, weil dieses gefälschte Bücher von Rowling verkauft haben soll.
Laut der britischen Zeitung "Times" soll dadurch ein Schaden von fast drei Milliarden Euro entstanden sein. Jetzt hat Rowling eine einstweilige Verfügung gegen den weiteren Verkauf der gefälschten "Harry Potter"-Bücher erwirkt. Für den 23. Mai ist eine weitere Anhörung angesetzt.
Joanne K. Rowling hat den indischen Ableger von Ebay bereits 2004 verklagt. Erst jetzt wurde erstmalig entschieden.