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PARIS HILTON: Muss sie zurück ins Gefängnis?
Paris Hilton muss möglicherweise wieder zurück ins Gefängnis. Der zuständige Staatsanwalt hat jedenfalls einen entsprechenden Antrag bei Gericht eingereicht. Wie das amerikanische "People"-Magazin berichtet, geschah Paris' Freilassung nämlich nicht auf richterlichen Befehl.
Vielmehr habe die Dienststelle des Sheriffs eigenmächtig gehandelt. Die Hotelerbin muss deshalb heute (08.06.) um 9 Uhr vor dem Richter Michael T. Sauer erscheinen, der sie zu der Gefängnisstrafe verurteilte. Er wird dann entschieden, ob sie den Rest ihrer Strafe tatsächlich zu Hause absitzen darf. Staatsanwalt Rocky Delgadillo will das auf jeden Fall verhindern. Er sagte dazu: "Ich war heute extrem verärgert, als ich erfuhr, dass die Dienststelle des Sheriffs entschieden hat, Ms. Hilton nach nur drei Tagen aus der Haft zu entlassen. Wenn wir eine angemessene Ankündigung erhalten hatten, hätten wir gegen diese Entscheidung auf legale Weise Einspruch erhoben." Er werde deshalb alles in seiner Macht stehende tun, um Paris wieder ins Gefängnis zu befördern. Sie dürfe wegen ihrer Prominenz keinen Sonderstatus bekommen. "Wir müssen sicherstellen, dass in unserer Stadt, in unserer Nation und vor unserer Verfassung die Justiz blind bleibt", so der Staatsanwalt weiter.
Paris Hilton ist seit gestern (07.06.) überraschend wieder auf freiem Fuß. Ihre 23-tägige Haftstrafe wurde in Hausarrest umgemünzt. Paris trägt deshalb jetzt eine elektronische Fußfessel und darf den Rest ihrer Strafe in ihrer Luxusvilla absitzen.
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