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Leberflecken: Meistens sind sie harmlos
Entfernung muß man selbst bezahlen Wen ein harmloser Leberfleck auf der Haut nur der Schönheit wegen stört, der muß die Entfernung durch einen Arzt selbst bezahlen. Darauf weist das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ hin.
Aus ärztlicher Sicht müssen Leberflecken erst entfernt werden, wenn sie zu entarten drohen. Manch einer aber findet die Flecken einfach unschön und will sie deshalb loswerden. Dank moderner Operationstechniken bleiben heute nach dem kleinen Eingriff kaum sichtbare Narben. Ausnahme: Schultern und Dekolleté. Hier reagiert das Bindegewebe heftiger auf Reize. „Deshalb können sich in diesem Bereich trotz bester OP-Technik kosmetisch ungünstige Narben bilden“, gibt Privatdozent Dr. med. Hans Wolff, Dermatologe aus München, zu bedenken. Weil die operative Entfernung eines unbedenklichen Leberflecks „nur“ eine kosmetische Operation ist, erstatten die Krankenkassen den Eingriff nicht. Etwas anderes ist es, wenn der Verdacht besteht, der Hautfleck könne sich zu einem Melanom, einem Hautkrebs, entwickeln. Dann muß das Mal sogar entfernt und mikroskopisch untersucht werden. Wolff empfiehlt auch, zur Sicherheit unverdächtige Leberflecken unter dem Mikroskop zu überprüfen. Deshalb rät er vom Verdampfen mit Laserstrahlen ab: „Uns fehlt dann die mikroskopische Endkontrolle.“
Quelle: Gesundheitszeitschrift „Apotheken Umschau“
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