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Medikamente: Anbruchdatum
Aufgedruckte Verfallsfrist gilt für geschlossene Packung Wer eine neue Packung Medikamente anbricht, sollte das Datum auf der Schachtel notieren. Die aufgedruckte Verfallsfrist „gilt nur für die ungeöffnete Packung“, sagt Dr.
Martina Köthemann, Apothekerin bei der Techniker-Krankenkasse im Apothekenmagazin Senioren Ratgeber. „Vor allem Säfte, Salben und Tropfen sind nach Anbruch oft nur noch vier bis sechs Wochen verwendbar“, erklärt sie. Generell gilt: Medikamente stets lichtgeschützt, kühl und trocken lagern. Das Badezimmer ist eher ungeeignet. Rezeptpflichtige Arzneimittel, etwa ein Antibiotikum, sollten nur für die Dauer der Therapie in der Hausapotheke aufbewahrt werden.
Quelle: Apothekenmagazin Senioren Ratgeber
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