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Reisezeit: Rechtzeitig um Pflegebedürftige kümmern
Urteil: Reiserücktritt nicht möglich Wer Pflegebedürftige Angehörige betreut und diese während einer Urlaubsreise in ein Pflegeheim geben möchte, muss vor der Reisebuchung sicherstellen, dass auch ein Heimplatz zur Verfügung steht.
Wer keine Pflegestelle findet und deshalb die Reise stornieren muss, kann die Reiserücktrittskosten-Versicherung nicht in Anspruch nehmen, berichtet das Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau. Einen solchen Fall hatte das Amtsgericht München zu entscheiden. Es gab der Versicherung recht, die nicht eintreten wollte, weil die Pflegebedürftigkeit bei der Buchung bereits bekannt gewesen sei (Az. 111 C 26217/02).
Quelle: Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau
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Reisezeit: Rechtzeitig um Pflegebedürftige kümmern
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