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Patientenverfügung ist ein „Rechtsbefehl“
Bundesgerichtsurteil schafft mehr Klarheit Wer in einer „Patientenverfügung“ festlegt, wie Ärzte sich verhalten sollen, wenn er selbst nicht mehr in der Lage ist, zu entscheiden, hat nun größere Sicherheit, dass diese auch beherzigt wird.
Der Bundesgerichtshof hat eine solche Verfügung einen „Rechtsbefehl“ genannt, der Ärzte und Pflegepersonal bindet, berichtet das Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau. Damit es keinen Zweifel an der Echtheit gibt, sollte ein Zeuge die Verfügung, die auch ein Vordruck sein kann, mit unterschreiben. Im Idealfall ist dies ein Arzt, der die Geschäftsfähigkeit bestätigen kann. In der Patientenverfügung soll ein Bevollmächtigter genannt werden, der den behandelnden Ärzten gegenüber die Anweisungen vertreten kann.
Das Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau 1/2004 A liegt in vielen Apotheken aus und wird kostenlos an Kunden abgegeben.
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