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Mieter selten schuld
Schimmel: Gerichte geben meist Vermietern die Verantwortung Ist die Bildung von Schimmelpilz in einer Mietwohnung auf Baumängel zurückzuführen, so ist der Vermieter für die Beseitigung zuständig.
Dies gilt sogar dann, wenn der Pilzbefall durch regelmäßiges Lüften hätte vermieden werden können, der Vermieter aber nicht darauf aufmerksam gemacht hatte. Die Apothekenzeitschrift Senioren Ratgeber berichtet über mehrere Gerichtsurteile, die Mietern Recht gaben. So entschied das Landgericht Lüneburg, dass es Mietern nicht zuzumuten sei, „tagsüber im Abstand von wenigen Stunden stoßzulüften oder regelmäßig mit mehr als zwanzig Grad zu heizen“, um so einer Schimmelbildung vorzubeugen.
Aktenzeichen Landgericht Berlin: 64 S 320/99 Aktenzeichen Landgericht Neubrandenburg: 2 S 297/01 Aktenzeichen Landgericht Lüneburg: 6 S 70/00.
Quelle: Apothekenmagazin Senioren Ratgeber
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