Bei bettlägerigen Patienten muss sich die Pflegeversicherung an den Kosten einer Gegensprechanlage beteiligen. Das berichtet die Apothekenzeitschrift Senioren Ratgeber unter Berufung auf ein Urteil des Bundessozialgerichtes (AZ: B3P3/00).
Begründung: Die Sprechanlage verbessert die Wohnqualität und fördert die Selbständigkeit des Pflegebedürftigen.