Bundessozialgericht: Keine Erstattung für Zahnimpl
News Redaktion
Bundessozialgericht: Keine Erstattung für Zahnimpl
Kassen müssen nur bei medizinischer Begründung zahlen
Patienten haben grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für ein Zahn-implantat übernimmt, berichtet die Gesundheitszeitschrift „Apotheken Umschau“ in ihrer neuesten Ausgabe.
Schon der Gesetzgeber habe dies nur in Ausnahmefällen vorgesehen. Seit 1997 dürfen die Kassen Implantate und zugehörige Kunstzähne nur im Rahmen einer medizinischen Gesamtbehandlung voll bezahlen, etwa nach einem schweren Verkehrsunfall oder einer Tumoroperation am Kiefer. Dies entschied das Bundessozialgericht (Aktenzeichen B 1 KR 4/00 R).