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Bildschirmarbeit: Manchmal zahlt der Chef die Bril
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Bildschirmarbeit: Manchmal zahlt der Chef die Bril
Regelmäßige Augenuntersuchungen sind sogar Pflicht Wer täglich viele Stunden vor dem Computermonitor verbringt, hat Anspruch auf regelmäßige Überprüfung seiner Augen. Angestellten unter 40 Jahren muss der Betrieb alle fünf, danach alle drei Jahre eine Augenuntersuchung und eine spezielle Überprüfung seines Computerarbeitsplatzes durch den Betriebsarzt oder einen Arbeitsmediziner ermöglichen.
Darauf weist die Gesundheitszeitschrift „Apotheken Umschau“ hin. Nicht bekannt sei vielfach, dass Arbeitgeber in bestimmten Fällen auch die Kosten für eine Sehhilfe des Bildschirmarbeiters tragen müssten. Wird bei der Vorsorge-Untersuchung und einem ergänzenden Besuch beim Augenarzt festgestellt, dass die Probleme mit einer normalen Brille nicht zu beheben sind, muss der Arbeitgeber den Beschäftigten eine Brille zur Verfügung stellen, die speziell auf den Abstand zwischen seinen Augen und dem Bildschirm ausgerichtet ist.
Quelle: Gesundheitszeitschrift „Apotheken Umschau“
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Bildschirmarbeit: Manchmal zahlt der Chef die Bril
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