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Patientenverfügung: Mehrere Kopien hinterlegen
Schwieriger Weg zu einem „würdigen Tod“ Immer mehr Menschen setzen eine „Patientenverfügung“ für den Fall auf, dass sie unheilbar krank werden sollten und nicht mehr bewußt an Entscheidungen über ihre medizinische Behandlung teilnehmen können.
Wie Arnd May, Mitarbeiter des Zentrums für Medizinische Ethik der Ruhr-Universität in Bochum in einem Beitrag für die Apothekenzeitschrift „Senioren Ratgeber“ schreibt, sollte man zur Sicherheit mehrere Kopien einer solchen Verfügung zum Beispiel beim Hausarzt, bei einer Vertrauensperson und etwa bei den Kindern hinterlegen. Außerdem sollte man eine Karte mit sich tragen, auf der vermerkt ist, dass eine Patientenverfügung vorliegt und wo diese sich befindet. May rät, auf jeden Fall per Vollmacht eine Vertrauens-person zu bestimmen, die in Zweifelsfällen die Wünsche interpretieren und durchsetzen kann. Dazu müsse der Arzt dieser Person gegenüber durch den Verfasser der Patientenverfügung von seiner Schweigepflicht entbunden werden.
Quelle: Apothekenzeitschrift „Senioren Ratgeber“
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