Urteil: Auch empfindliche Menschen haben keinen Anspruch
Für vorbeugenden Sonnenschutz müssen Krankenkassen nicht aufkommen, berichtet das Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau. Das Sozialgericht Dortmund hat entschieden, dass eine Kostenübernahme selbst dann nicht gewährt werden müsse, wenn ein Patient überempfindlich auf ultraviolette Strahlen reagiert.
(AZ S 44 KR 6/04)
Quelle: Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau 7/2005 A