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Chroniker: Kein jährlicher Nachweis
Im Zweifelsfall können Kassen neue Bescheinigung verlangen Chronisch kranke Menschen – zum Beispiel Diabetiker oder Rheumapatienten – müssen den Nachweis darüber nicht jährlich vom Arzt erneuern lassen.
Auf diese Änderung der Gesetzeslage weist das Apothekenmagazin Diabetiker Ratgeber hin. Da chronisch Kranke einen erhöhten Bedarf an Medikamenten und medizinischen Dienstleistungen haben, müssen sie höchsten ein statt zwei Prozent ihres Jahreseinkommens an Zuzahlung leisten. In Zweifelsfällen können die Krankenkassen aber einen erneuten Nachweis verlangen.
Quelle: Apothekenmagazin Diabetiker Ratgeber 4/2005
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