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Essstörung nicht verschweigen


News Redaktion
Essstörung nicht verschweigen



Urteil: Krankenversicherung muss nicht zahlen

Wer an einer Essstörung leidet, muss dies beim Abschluss einer Krankenversicherung angeben, berichtet das Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau. Tut er das nicht, kann die Versicherung vom Vertrag zurücktreten und muss keine Behandlungskosten übernehmen.



So hat das Oberlandesgericht Saarbrücken in einem Urteil entschieden (Az. 5 U 25/03-1).

Quelle: Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau



Redakteur: News Redaktion

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