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Ärzte: Keine Pflicht zur Offenheit
Verschweigen erlaubt, wenn es dem Patienten nützt Eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenheit für Ärzte ihren Patienten gegenüber gibt es nicht, sagt Roland Stahl, Pressesprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung im Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau.
„Ärzte sind grundsätzlich nur verpflichtet, Leben zu erhalten und Gesundheit zu schützen“, erklärt er. Beispielsweise müssen sie die Lebenspartner ihrer Patienten über eine ansteckende Krankheit informieren. Wenn aber ein Arzt der Auffassung ist, dass ein Neugeborenes nur ein halbes Jahr zu leben hat, dann muss er sorgfältig abwägen, ob er diese Information an die Eltern weitergeben will. Verpflichtet ist er dazu nicht.
Quelle: Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau
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