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Manche Brust-OP zahlt die Kasse
Urteil: Krankenversicherung zuständig bei Brustverkleinerung wegen Schmerzen Leidet eine Frau unter erheblichen Wirbelsäulenbeschwerden wegen ihrer zu schweren Brüste, kann sie auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse eine Verkleinerung durchführen lassen.
Das berichtet das Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau unter Berufung auf ein entsprechendes Urteil des Sozialgerichtes Dresden (Az.: S 18 KR 295/02). Brustoperationen unter Schönheitsaspekten müssen dagegen selbst bezahlt werden.
Das Apothekenmagazin Apotheken Umschau 12/2005 B liegt in den meisten Apotheken aus und wird kostenlos an Kunden abgegeben.
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Manche Brust-OP zahlt die Kasse
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