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Gericht erteilt LACHVERBOT im WALD
Einem Mann aus Nordrheinwestfalen ist das Lachen im Wald gerichtlich verboten worden. Wie die "Bild" berichtet, lacht Joachim B. aus Datteln gerne in der Öffentlichkeit. Deshalb fuhr der 54-Jährige bislang täglich auf einen Wald-Parkplatz und praktizierte dort seine Vorliebe.
Er sagte: "Das ist für mich ein Grundrecht wie atmen, essen und trinken. Ich fühle mich gut, wenn ich lache. Das ist befreiend und gesund." Allerdings fühlten sich mehrere Jogger durch seine Gefühlsausbrüche ausgelacht, bedroht, verhöhnt und massiv belästigt. Einer der Läufer forderte vor dem Amtsgericht Recklinghausen eine einstweilige Verfügung gegen den Störenfried - und gewann. Grund: Der Angeklagte sorge "aus objektiver Sicht für eine Provokation, die der Kläger nicht dulden muss". Joachim B. sagte dazu: "Ich habe striktes Auslachverbot, sonst drohen 5000 Euro Ordnungsgeld oder sechs Monate Knast." Sein Anwalt fügte hinzu: "Wir kämpfen weiter für das Recht auf Lachen."
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