Die Glattstellung wird auch als Offsetting bezeichnet. Sie entbindet von der Verpflichtung, eine Ware zu liefern oder zu kaufen, und kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Die Glattstellung erfolgt u. a. durch den Abschluss eines zusätzlichen Kontakts (Vertrag) mit exakt gegensätzlichem Resultat, zum ursprünglichen Vertrag. Die Kontrakte heben sich gegeneinander auf. Weiterhin kann die Glattstellung einer offenen Position durch den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren erzielt werden. Die offene Position ist der Inhalt des noch nicht abgewickelten Kontrakts. In der Fachsprache wird dafür eine Short-Position (Leerverkauf) mit einer Long-Position (Kauf) neutralisiert. Das Ziel welches damit verfolgt wird, ist eine Absicherung (Hedge) für eigne Gewinne und Verluste.
Die Glattstellung kann nur innerhalb desselben Marktes und desselben Kontraktmonats (Ende des Vertrages) erfolgen.
Glattstellung in der Praxis
In der Praxis sieht der Handel beispielsweise folgendermaßen aus: Der Kurs einer Aktie sinkt. Der Aktienbesitzer will nicht sofort verkaufen, sondern sucht sich einen potenziellen Käufer für die Zukunft, und verkauft diesen eine Option mit einem Festpreis zu einem feststehenden Datum. Der Aktienkurs erholt sich wieder und der Aktienbesitzer würde die Aktien nun lieber behalten. Um dies sicher zu erreichen, muss er die erste Option „Glattstellen“. Dafür kann er mit Zustimmung des Optionskäufers, einen zweiten Vertrag aufsetzen, der den ersten Kontrakt aufhebt. Er kauft seine Option im zurück. Sollte der Optionskäufer nicht bereits ein, den Vertrag glattzustellen, dann kann der Aktienbesitzer für sich noch eine Glattstellung vornehmen.
Er hat die Möglichkeit dieselben Aktien zu kaufen, damit bleibt er im Besitz der Aktien und der Optionsbesitzer kann seine Option einlösen. Die Glattstellung mittels Gegenkontrakt kostet Geld. Erst das Geld für die erste Option und dann noch einmal für den Gegenkontrakt. Rechnerisch ist es eventuell günstiger die Glattstellung durch den Kauf von zusätzlichen Aktien zu erzielen.
Entschuldigung, aber eine Short- oder Long-Position hat beileibe nichts mit der der Länge der Vertragslaufzeit zu tun!
Vielmehr bedeuten die Begriff short=verkaufen und long=kaufen!
Besten Gruß
Stimmt! Das war völliger Unsinn. Ich habe es geändert und den Autor verklopft ;-)