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Zweites Working Holiday Visum: So geht´s
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Working Holiday in Australien
(Foto: Jörn Schulz) |
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Zweites Working Holiday Visum: So geht´s
Einzige Bedingung, die erfüllt werden muss: Während des ersten Working-Holiday-Aufenthaltes
müssen mindestens drei Monate als Erntehelfer oder Saisonkraft im ländlichen
Australien abgeleistet worden sein.
Als Erntearbeit gilt u.a. Pflücken
und Verpacken von Obst und Gemüse; Beschneiden und Aufasten von Bäumen
sowie generelle, mit der Ernte verbundene Arbeiten.
Das gilt als "ländliches Australien":
Als „ländliches Australien“ gilt praktisch das ganze Land mit
Ausnahme folgender Städte und Ballungsgebiete: Sydney, Newcastle, Wollongong,
die Central-Coast von NSW, Brisbane, Gold Coast, Perth, Melbourne und das ACT
(Australian Capital Territory). Nachgewiesen werden muss der mindestens dreimonatige
Arbeitsaufenthalt auf dem Land mittels eines Formulars, das die australischen
Einwanderungsbehörde (www.immi.gov.au) auf ihrer Internetseite bereitstellt.
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Zweites Working Holiday Visum: So geht´s
Kommentare (3)
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Autor |
| Den Artikel findet Ihr hier:Working Holiday in Australien Könnt ... |
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Mister X |
| QUOTE (Sebastian @ 17:37 , 19.03.2006 ) Könnt Ihr Euch vorstellen... |
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dasbo |
| ich hör ständig von kumpels die das machen. bringt ihnen wohl un... |
|
comp-kin |
| ... | | |
| [Kommentare lesen] | |
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