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| Rechte und Pflichten
des Aktionärs sind im Aktiengesetz geregelt |
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Rechte und Pflichten
eines Aktionärs
Rechte und Pflichten im Bezug auf Aktien und deren Handel sind im
deutschen Aktiengesetz (AktG) geregelt, das den Begriff der Aktie in
unterschiedlicher Weise gebraucht:
1. Die Aktie ist ein Bruchteil des Grundkapitals der Gesellschaft
2. Die Aktie ist ein Wertpapier, also einer Urkunde, die das Recht an
Miteigentum an einem Unternehmen verbrieft
3.
Die Aktie ist eine Form der Mitgliedschaft an einem Unternehmen, die
alle Rechte und Pflichten des Eigners gegenüber der
Gesellschaft beinhaltet.
Bei der Gründung einer AG wird bestimmt, auf wie viele Aktien
das Grundkapital verteilt wird. Die Aktien werden dann entweder in
entsprechender Stückzahl gedruckt und an die Eigner (auch
Aktionäre genannt) ausgegeben, oder aber in einem Buch
festgehalten.
Phil überlegt
sich ein konkretes Beispiel für seinen Vater:
„Wenn Du mit Deinen Kegelkumpels eine Kegelkugel Firma
aufmachen willst, die „Kapital & Kumpels
Kegelkugelmanufaktur AG“, kurz KKK AG, dann müsst
ihr zum Notar gehen und einen Vertrag machen, den Gesellschaftsvertrag.
Darin steht, wie viel Geld jeder in die Firma einbringt. Das ergibt
zusammen das Grundkapital der KKK AG, z.B. 100.000 €. Die
teilt ihr jetzt in 100.000 Aktien auf, das sind Papiere, auf denen
steht, dass sie 1/100.000 Anteil an der KKK AG sind. Besitzt man also
50.000 von den Papieren, gehört einem die Hälfte
(50%) der Firma.“
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Rechte und Pflichten eines Aktionärs
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Mister X |
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