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| Vorsicht bei
früherer Rückreise nach Deutschland |
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Krankenversicherung bei
Auslandssemester
Zwar bietet die gesetzliche Versicherung die Möglichkeit, bei
längeren Aufenthalten im Ausland nur eine Anwartschaft im
Inland beizubehalten, bei vorzeitiger Rückreise besteht dann
aber kein Versicherungsschutz in Deutschland!
In der Police für das Ausland sollte die 100 %ige Erstattung
von Aufwendungen für folgende Fälle enthalten sein:
• für ambulante Behandlungen einschließlich
Arzneien.
• bei stationärer Behandlung.
• bei zahnärztlichen schmerzstillenden Behandlungen
und Reparaturen am Zahnersatz
• für den notwendigen medizinischen
Rücktransport.
• Ebenfalls sollte enthalten sein eine
Überführungspauschale bei Tod und für
Entbindung.
Versicherer, die bei Abschluss der Krankenversicherung auf eine
Gesundheitsprüfung verzichten, haben meist
Einschränkungen im Leistungsbereich. Dies muss vorab unbedingt
geklärt werden. Besonders sollten Studenten auf
Einschränkungen achten, wenn sie an Diabetes oder starken
Allergien leiden. Für sie wird oft überhaupt kein
Versicherungsschutz gewährt.
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Krankenversicherung bei Auslandssemester
Kommentare (1)
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Mister X |
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