Es war ein langes Ringen bis die Gesundheitsreform 2007 endlich beschlossen war. Dass sie nicht der “ganz grosse Wurf” war, den kaum jemand erwartet und doch Viele erhofft hatten, ist unumstritten. Doch ist sie überhaupt rechtskonform? Immerhin wird ja von staatlicher Seite in die privatrechtlichen Verträge der privaten Krankenversicherung eingegriffen.
Allianz Private Krankenversicherung vs. Gesundheitsreform
Mit dieser Frage werden sich die Gerichte sicher noch mehr als einmal befassen müssen. Die Allianz Krankenversicherung hat jedenfalls jetzt mitgeteilt, dass man bereits eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hat.
Die Reform hatte schon bei Inkrafttreten im letzten Jahr für heftige Diskussionen unter Verfassungsrechtlern gesorgt. Man darf also auf den Ausgang des Prozesses gespannt sein:Allianz Private Krankenversicherung klagt gegen Gesundheitsreform
Die Allianz Private Krankenversicherung reicht heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage gegen die im Jahr 2007 in Kraft getretene Gesundheitsreform ein.
Ulrich Rumm: “Verfassungswidriger Eingriff in bestehende Verträge”
Mit der Verfassungsbeschwerde will die Allianz Private auch die Interessen ihrer Kunden wahren: “Wir sind überzeugt, dass etwa der Basistarif in verfassungswidriger Weise in bestehende Versicherungsverträge eingreift”, begründet Ulrich Rumm, Vorsitzender der Vorstands der Allianz Privaten Krankenversicherungs-AG die Entscheidung.
“So sind etwa die Prämienhöhen im Basistarif begrenzt. Diese Begrenzungen müssen unsere krankenvollversicherten Kunden über Umlagen mitfinanzieren. Das bedeutet Prämiensteigerungen, mit denen die Kunden zur Vertragsschluss nicht rechnen mussten”, sagt Rumm.
Gravierender Eingriff ins Geschäftsmodell
Die Regelungen des so genannten GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes stellen in ihrer Gesamtheit einen gravierenden Eingriff des Gesetzgebers in das Geschäftsmodell der privaten Krankenversicherung dar. Beim Basistarif stehen PKV-Unternehmen grundsätzlich unter Kontrahierungszwang.
“Damit sind wir verpflichtet, Kunden unabhängig von ihrem Gesundheitszustand und finanzieller Leistungskraft zu versichern. Leistungsausschlüsse und Risikozuschläge sind nicht zulässig. Die risikoadäquate Kalkulation der Beiträge wird hier zu Lasten der Bestandskunden ausgehebelt”, sagt Rumm. Darüber hinaus beeinträchtigt etwa die Zulassung von GKV-Wahltarifen die Chancengleichheit von PKV und GKV im Wettbewerb.
“Der Gesetzgeber bremst die PKV-Branche aus”
“Einen derart massiven Eingriff in unsere Unternehmensfreiheit hat es noch nie gegeben. Anstatt den Markt für eine kapitalgedeckte - und damit demographiesichere - Krankenvollversicherung zu fördern, wird die Branche der privaten Krankenversicherung in unzulässiger Weise durch den Gesetzgeber ausgebremst.”
Im Rahmen der Verfassungsbeschwerde wird die Allianz Private von Prof. Peter M. Huber, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Staatsphilosophie an der Ludwig-Maximilans-Universität München, vertreten.
Diese Aussagen stehen, wie immer, unter unserem Vorbehalt bei Zukunftsaussagen, der Ihnen oben rechts zur Verfügung gestellt wird.
Kommentar: Was haltet Ihr von der Gesundheitsreform? Schafft sie wirklich mehr Gerechtigkeit oder war das ein Schritt in die falsche Richtung?
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