Auch für die private Krankenversicherung erhalten Angestellte und Arbeitnehmer einen Arbeitgeberzuschuß zu ihrem Beitrag.
Der Arbeitgeberzuschuß für die private Krankenversicherung beträgt 50 % des Beitrages für Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Jedoch ist der Arbeitgeberzuschuß begrenzt auf den durchschnittlichen Höchsterstattungsbetrag der gesetzlichen Krankenkassen.
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Der Höchstzuschuß des Arbeitgebers zum Beitrag für die private Krankenversicherung und Pflegeversicherung beträgt zur Zeit:
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250,20 Euro für die Krankenversicherung und
39,60 Euro für die Pflegeversicherung.
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Arbeitgeberzuschuß in der privaten Krankenversicherung
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