Auch für die private Krankenversicherung erhalten Angestellte und Arbeitnehmer einen Arbeitgeberzuschuß zu ihrem Beitrag.
Der Arbeitgeberzuschuß für die private Krankenversicherung beträgt 50 % des Beitrages für Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Jedoch ist der Arbeitgeberzuschuß begrenzt auf den durchschnittlichen Höchsterstattungsbetrag der gesetzlichen Krankenkassen.
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Der Höchstzuschuß des Arbeitgebers zum Beitrag für die private Krankenversicherung und Pflegeversicherung beträgt zur Zeit:
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250,20 Euro für die Krankenversicherung und
39,60 Euro für die Pflegeversicherung.
















Zuschüsse sind gut, aber dennoch sind sie nicht viel wert, wenn man in der falschen Versicherung ist. Deshalb sollte man die PKV gut anschauen, bevor man etwas unterzeichnet.