
Krankenversicherung: Pflicht für Ausländer
Ausländer, die vorübergehend oder dauerhaft in Deutschland leben, benötigen eine Krankenversicherung. Ein Kranken-versicherungsschutz, der mindestens dem Grundversicherungs-schutz entsprechen muss, ist zudem Voraussetzung für die Erteilung eines Visums.
In Deutschland gibt es zwei Systeme: Die private und die gesetzliche Krankenversicherung. Wer als Ausländer in Deutschland lebt und als Angestellter weniger als 3562,50 Euro brutto pro Monat verdient, muss sich zwangsweise in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.
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Beamte, Beamte auf Probe und Beamte in Ausbildung (Beamtenanwärter) haben Anspruch auf Beihilfe – den Zuschuß des Dienstherrn zu den Krankheitskosten.
Während die Leistungen der Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten für Beamte decken, können die verbleibenden Kosten durch die private Krankenversicherung im Rahmen einer Restkostenversicherung abgedeckt werden.
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Beamte, Beamte auf Probe und Beamte in Ausbildung haben Beihilfeanspruch. Die Beihilfe des Dienstherrn deckt einen Teil der Krankheitskosten ab.
Beamte erhalten Beihilfe in Abhängigkeit von Beihilfeträger, Familienstand und Anzahl der Kinder. Die private Krankenversicherung bietet mit der sogenannten Restkostenversicherung spezielle Quotentarife für Beamte und Beamte auf Probe sowie vergünstigte Tarife zur Krankenversicherung für Beamte in der Ausbildung an, um die nach Beihilfe verbleibenden Restkosten abzudecken. Zusätzlich kann über die private Krankenversicherung ein Beihilfeergänzungstarif vereinbart werden.
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Als Selbständiger und Freiberufler mit einem Jahresbruttoeinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze können Sie für Ihre private Krankenversicherung einen Basisschutz wählen, den sogenannten Basistarif. Nicht alle Gesellschaften bieten einen Basistarif an.
Der Basistarif ist insbesondere für Existenzgründer gedacht, die sich vorerst zu günstigen Beiträgen versichern wollen. Dafür nehmen sie ein eingeschränktes Leistungsspektrum in Kauf.
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Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung werden nur noch bei Reisen in EU-Länder oder bei Reisen in Länder gewährt, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Deshalb ist die Vereinbarung einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung empfehlenswert. Schauen Sie genau in die Versicherungsbedingungen - es gibt hier oftmals verschiedene Leistungsausschlüsse und Selbstbehalte.
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Eine private Krankenversicherung ist sinnvoll, wenn sich jemand für mehrere Jahre aus beruflichen oder privaten Gründen im Ausland aufhält. Dafür bieten verschiedene Unternehmen spezielle Tarife an, die weit günstiger sind, als ein „normaler“ Vollkostentarif.
Da Beiträge und Leistungen stark variieren, ist ein Vergleich sehr empfehlenswert.
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Arztwahl – gesetzliche Krankenkasse
In der gesetzlichen Krankenkasse steht den Versicherten die Wahl unter den Vertragsärzten, den nach § 311 Abs. 2 SGB V zugelassenen Einrichtungen und den zu ambulanten Operationen in den betreffenden Leistungsbereichen zugelassenen Krankenhäusern frei. Andere Ärzte und ärztlich geleitete Einrichtungen dürfen nur in Notfällen in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch für freiwillig Versicherte gemäß § 13 Abs. 2 SGB V. Heilpraktiker sind nicht zugelassen.
Auch freiwillige Mitglieder einer Krankenkasse dürfen sich nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes nur von zugelassenen Kassenärzten behandeln lassen. Wird die Behandlung von einem anderen Arzt durchgeführt, so werden die Kosten nicht erstattet.
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Als Arzt, Zahnarzt, Arzt im Praktikum (AIP) oder Medizinstudent (MPJ) bietet Ihnen die private Krankenversicherung spezielle Arzt-Tarife an, die prinzipiell preiswerter als herkömmliche Tarife sind. Als Arzt im Praktikum können Sie aus den besonders günstig kalkulierten AIP-Tarifen wählen, die jedoch nur bis zum Alter von 34 Jahren versicherbar sind.
Als freiberuflich tätiger Arzt, Zahnarzt oder als Arzt im Praktikum können Sie die private Krankenversicherung frei wählen. Im Gegensatz dazu kann ein angestellter Arzt oder Zahnarzt nur dann in die private Krankenversicherung, wenn sein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von liegt.
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Als Arzneimittel gelten alle Präparate, die in gleichbleibender Zusammensetzung hergestellt und in abgabefertigen Packungen unter einer besonderen Bezeichnung in den Verkehr gebracht werden. Als Arzneimittel gelten auch die nach individueller, ärztlicher Verordnung von Apotheken hergestellten Präparate. Als Arzneimittel gelten nicht Lebensmittel, Nähr- und Stärkungsmittel, Mineralwasser, nicht rezeptpflichtige Abführmittel, kosmetische und Körperpflegemittel.
Die Kosten für Arzneimittel werden übernommen, wenn sie medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sind und aus der Apotheke bezogen werden. Die private Krankenversicherung erstattet auch Bagatell-Arzneimittel. Teilweise gelten bestimmte medikamentenähnliche Nährmittel zur Vermeidung schwerer gesundheitlicher Schäden ebenfalls als Arzneimittel.
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Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte wegen einer Krankheit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Krankheit in der Lage ist, seine bisher ausgeübte oder eine ähnliche Beschäftigung zu verrichten.
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Für Arbeitnehmer stellt sich beim Wechsel in die private Krankenversicherung fast immer die Frage: was wird, wenn ich arbeitslos werde - wer bezahlt dann die Beiträge für meine private Krankenversicherung?
Privatversicherte Arbeitnehmer, die arbeitslos werden, sind durch den Bezug von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Sie haben eine private Krankenversicherung und werden arbeitslos, möchten jedoch privat versichert bleiben?
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Auch für die private Krankenversicherung erhalten Angestellte und Arbeitnehmer einen Arbeitgeberzuschuß zu ihrem Beitrag.
Der Arbeitgeberzuschuß für die private Krankenversicherung beträgt 50 % des Beitrages für Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Jedoch ist der Arbeitgeberzuschuß begrenzt auf den durchschnittlichen Höchsterstattungsbetrag der gesetzlichen Krankenkassen.
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Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, bei Antragstellung für die private Krankenversicherung alle Vorerkrankungen wahrheitsgetreu anzugeben. Werden Krankheiten verschwiegen, kann der Versicherer auch nach erfolgter Annahme des Vertrages das Versicherungsverhältnis kündigen.
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Ein gewisser Teil der Beiträge für die private Krankenversicherung wird den Altersrückstellungen zugeführt.
Diese Rücklagen werden für die mit dem Lebensalter steigenden Kosten für Gesundheitsleistungen genutzt. Das bedeutet, daß der Versicherungsbeitrag in jungen Jahren höher liegt, als die tatsächlichen Gesundheitsausgaben.
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Was passiert bei Arbeitlosigkeit mit der Krankenversicherung?
Für viele Arbeitnehmer stellen sich die Fragen: Wer zahlt die Beiträge für meine private Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit? Komme ich wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, wenn ich arbeitslos bin?
Bei Arbeitslosigkeit werden Privatversicherte durch den Bezug von Arbeitslosengeld, Hartz IV oder Unterhaltsgeld versicherungspflichtig und müssen zurück in die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung.
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Das Krankentagegeld ersetzt das Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung. Krankentagegeld schützt vor Einkommensverlusten bei durch Krankheit bedingter Arbeitsunfähigkeit. Die private Krankenversicherung zahlt den Tagessatz in vereinbarter Höhe für jeden Kalendertag der Krankheit, nach einer vorher festgelegten Karenzzeit.
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte) erhalten bei Krankheit von ihrem Arbeitgeber in der Regel 6 Wochen Lohn- und Gehaltsfortzahlung. Sie sollten deshalb ihr Einkommen ab der 7. Woche bzw. dem 43. Tag über ein Krankentagegeld in gewünschter Höhe (max. Nettoeinkommen zzgl. Sozialabgaben) absichern.
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Die Gesundheitskosten für die gesetzliche Krankenversicherung erhöhen sich ebenso wie für die private Krankenversicherung - fraglich ist jedoch, wie stark? Kann es gelingen, stabile Beiträge im Alter zu sichern? Gemeint ist hier die relative Beitragsstabilität - eine absolute Beitragsstabilität kann es nicht geben. Ursache dafür sind die steigenden Kosten im Gesundheitswesen - begründet durch den medizinisch-technischen Fortschritt und die steigende Lebenserwartung.
Die privaten Krankenversicherer betreiben vielfältige Vorsorge für die im Alter steigenden Gesundheitsaufwendungen.
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Im Magazinteil haben wir im Rahmen unseres Specials “Private Krankenversicherung” einen neuen Artikel zum Thema: Wie finde ich eine günstige private Krankenversicherung? veröffentlicht. Im Artikel geht es vor allem um das große Mißverständnis, dass man eine günstige Krankenversicherung allein durch einen Preis-/Leistungsvergleich finden kann.
Zentrales Kriterium Beitragsstabilität unter der Lupe
Das zentrale Kriterium “Beitragsstabilität” wird gründlich unter die Lupe genommen und die Vergleichskriterien darauf abgeklopft. Ihr erfahrt, wie ihr einen Krankenversicherungsvergleich lesen müsst, um die für Euch beste Versicherung zu finden.
Die private Krankenversicherung und die gesetzliche Krankenkasse erheben ihre Beiträge nach verschiedenen Prinzipien.
Beitragskalkulation - private Kranken-versicherung
Die private Krankenversicherung berechnet die Beiträge individuell nach der persönlichen Situation des Versicherten. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach Geschlecht, Eintrittsalter und dem jeweiligen Gesundheitszustand. Darüber hinaus sind die gewünschten Versicherungsleistungen für den Beitrag ausschlaggebend.
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