Foxy Brown muss im Gefängnis bleiben. Die Rapperin hatte ein Gnadengesuch eingereicht, dies wurde jetzt aber abgelehnt. Die zuständige Richterin Melissa Jackson erklärte, Brown dürfe nicht nach Los Angeles reisen, um ihr beschädigtes Ohr-Implantat
reparieren zu lassen. Die Anklage hatte aber vorgebracht, dass Foxy Brown die fehlenden Teile auch in New York bekomme und somit ihre Zelle nicht verlassen müsse.
Foxy Brown hatte in ihrem Gnadengesuch geschrieben, sie müsse vorzeitig aus der Haft entlassen werden, da sie eine Ohrenoperation benötige. Sie gab an, sollte das Ohr-Implantat nicht repariert werden, könne sie taub werden.
Foxy Brown verbüßt derzeit eine einjährige Haftstrafe. Der Grund: Die Rapperin verstieß gegen Bewährungsauflagen. Im Februar 2007 hatte sie den Angestellten eines Schönheitssalons wüstest beschimpft. Später soll Brown sogar noch einen Polizisten bespuckt haben. Auf Bewährung kam sie zunächst wieder frei, hielt sich jedoch nicht an die Vereinbarungen.
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FOXY BROWN bleibt hinter Gittern
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