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Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland

27.02.2009 in Krankenversicherung

Krankenversicherung: Pflicht für Ausländer

Krankenversicherung: Pflicht für Ausländer

Ausländer, die vorübergehend oder dauerhaft in Deutschland leben, benötigen eine Krankenversicherung. Ein Kranken-versicherungsschutz, der mindestens dem Grundversicherungs-schutz entsprechen muss, ist zudem Voraussetzung für die Erteilung eines Visums.

In Deutschland gibt es zwei Systeme: Die private und die gesetzliche Krankenversicherung. Wer als Ausländer in Deutschland lebt und als Angestellter weniger als 3562,50 Euro brutto pro Monat verdient, muss sich zwangsweise in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.

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Angestellte Ausländer mit einem höheren Einkommen und Ausländer, die selbständig oder freiberuflich tätig sind, können sich in der privaten Krankenversicherung versichern.

Krankenversicherung für Ausländer: Grundabsicherung oder mehr?

Während die gesetzliche Krankenversicherung eine Grundabsicherung gegen Krankheitskosten (ambulante Behandlung, Zahnarztbehandlungen, stationäre Behandlungen, Medikamente und Heilmittel, Reha-Massnahmen) umfasst, bietet die private Krankenversicherung, die Möglichkeit, sich darüber hinaus (Heilpraktiker, Chefarzt etc.) abzusichern. Auch gesetzlich versicherte Ausländer können über eine private Zusatzversicherung ihren Krankenversicherungsschutz erweitern.

Privat vs. gesetzlich

Die Prämien der gesetzlichen Krankenversicherung stellen einen Prozentsatz des monatlichen Brutto-Einkommens dar. Die Prämien der privaten Krankenversicherung sind einkommensunabhängig und orientieren sich an Eintrittsalter und Gesundheitszustand beim Eintritt.







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