
Krankenversicherung: Pflicht für Ausländer
In Deutschland gibt es zwei Systeme: Die private und die gesetzliche Krankenversicherung. Wer als Ausländer in Deutschland lebt und als Angestellter weniger als 3562,50 Euro brutto pro Monat verdient, muss sich zwangsweise in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.
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Krankenversicherung für Ausländer: Grundabsicherung oder mehr?
Während die gesetzliche Krankenversicherung eine Grundabsicherung gegen Krankheitskosten (ambulante Behandlung, Zahnarztbehandlungen, stationäre Behandlungen, Medikamente und Heilmittel, Reha-Massnahmen) umfasst, bietet die private Krankenversicherung, die Möglichkeit, sich darüber hinaus (Heilpraktiker, Chefarzt etc.) abzusichern. Auch gesetzlich versicherte Ausländer können über eine private Zusatzversicherung ihren Krankenversicherungsschutz erweitern.
Privat vs. gesetzlich
Die Prämien der gesetzlichen Krankenversicherung stellen einen Prozentsatz des monatlichen Brutto-Einkommens dar. Die Prämien der privaten Krankenversicherung sind einkommensunabhängig und orientieren sich an Eintrittsalter und Gesundheitszustand beim Eintritt.















