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Private Krankenversicherung: Arbeitsunfähigkeit & Krankentagegeld

Private Krankenversicherung: Arbeitsunfähigkeit & Krankentagegeld

KrankentagegeldDas Krankentagegeld ersetzt das Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung. Krankentagegeld schützt vor Einkommensverlusten bei durch Krankheit bedingter Arbeitsunfähigkeit. Die private Krankenversicherung zahlt den Tagessatz in vereinbarter Höhe für jeden Kalendertag der Krankheit, nach einer vorher festgelegten Karenzzeit.

Arbeitnehmer

Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte) erhalten bei Krankheit von ihrem Arbeitgeber in der Regel 6 Wochen Lohn- und Gehaltsfortzahlung. Sie sollten deshalb ihr Einkommen ab der 7. Woche bzw. dem 43. Tag über ein Krankentagegeld in gewünschter Höhe (max. Nettoeinkommen zzgl. Sozialabgaben) absichern.

 
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In Einzelfällen sieht der Tarif- oder Arbeitsvertrag für Arbeitnehmer eine längere Lohnfortzahlung vor. Auch dann sollte im Anschluß daran die Zahlung des Tagegeldes durch die private Krankenversicherung beginnen.

Selbständige und Freiberufler

Für Selbständige und Freiberufler bedeutet Krankheit in den meisten Fällen Einkommensverlust. Das Krankentagegeld bietet hier die nötige finanzielle Sicherheit und kann das Einkommen bis zur Höhe des durchschnittlichen Nettoeinkommens absichern. Der Selbständige legt fest, ab wann der vereinbarte Tagessatz gezahlt werden soll. Die Karenzzeiten sind frei wählbar und können auch gestaffelt vereinbart werden, z. B. 50 Euro ab dem 22. Tag und weitere 50 Euro ab dem 43. Tag. Je später die Zahlung in vereinbarter Höhe beginnt, desto günstiger der Beitrag.

Tipp: Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung

Es ist ratsam, das Krankentagegeld und den Vollkostentarif bei der gleichen Gesellschaft abzusichern. Wird das Krankentagegeld bei einer anderen Gesellschaft vereinbart, kann der Versicherer hier von seinem ordentlichen Kündigungsrecht während der ersten 3 Versicherungsjahre Gebrauch machen. Dieses Recht wird er hauptsächlich nach Leistungsfällen in Anspruch nehmen. Danach könnte es schwierig werden, einen anderen Versicherer für das Krankentagegeld zu finden. Im Falle der gemeinsamen Absicherung von Krankentagegeld und Vollversicherung verzichten die Gesellschaften auf das Kündigungsrecht.

Die zusätzliche Absicherung von Krankentagegeld ist auch für Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung empfehlenswert. Gesetzlich Versicherte erhalten von ihrer Krankenkasse ein Krankengeld in Höhe von 70 % des Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze, jedoch maximal 90 % ihres Nettoeinkommens. Das bedeutet, daß insbesondere für freiwillige Mitglieder, deren Einkommen deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, bei Krankheit eine große finanzielle Lücke entsteht. Hier empfiehlt sich die Absicherung von zusätzlichem Krankentagegeld über die private Krankenversicherung in Höhe der Versorgungslücke.


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