Die Gesundheitskosten für die gesetzliche Krankenversicherung erhöhen sich ebenso wie für die private Krankenversicherung - fraglich ist jedoch, wie stark? Kann es gelingen, stabile Beiträge im Alter zu sichern? Gemeint ist hier die relative Beitragsstabilität - eine absolute Beitragsstabilität kann es nicht geben. Ursache dafür sind die steigenden Kosten im Gesundheitswesen - begründet durch den medizinisch-technischen Fortschritt und die steigende Lebenserwartung.
Die privaten Krankenversicherer betreiben vielfältige Vorsorge für die im Alter steigenden Gesundheitsaufwendungen.
Dies geschieht über verschiedene Wege:Rückstellungen
Ein Teil der Beiträge für die private Krankenversicherung fließt in die Rückstellungen - auch Altersrückstellungen genannt. Durch diese werden die mit zunehmendem Alter steigenden Kosten abgepuffert. Die Höhe der Rückstellungen (die bei den einzelnen Versicherern sehr unterschiedlich ist), ist eine wichtige Kennzahl für stabile Beiträge im Alter und somit ein wichtiges Entscheidungskriterium für die private Krankenversicherung.
Gesetzlicher Zuschlag
Der gesetzliche Zuschlag zu den Beiträgen für die private Krankenversicherung in Höhe von 10 % soll stabile Beiträge ab dem 65. Lebensjahr gewährleisten.
Zinsen
Darüber hinaus werden die Zinsen der Rückstellungen für zusätzliche Beitragsentlastungen im Alter verwendet.
Standardtarif
Zusätzlichen Schutz für bezahlbare Beiträge im Alter bietet die private Krankenversicherung durch den sogenannten „Standardtarif“, in den Versicherte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 10 Jahre ununterbrochen Mitglied in der privaten Krankenversicherung waren, auf Wunsch wechseln können. Versicherte mit Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze können schon mit 55 Jahren in den Standardtarif wechseln, wenn sie zuvor 10 Jahre privat vollversichert waren. Diesen Standardtarif bieten alle Gesellschaften als alternative Wechselmöglichkeit für die private Krankenversicherung im Alter an. Der Beitrag im Standardtarif ist auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag (bei Ehepaaren max. 150 %) und die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beschränkt.
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