2008 treten in Deutschland einige neue Reformen in Kraft. In diesem Zusammenhang stark diskutiert ist auch das Thema Rauchverbot. Während in einigen Bundesländern schon
seit einiger Zeit in vielen Gaststätten und in öffentlichen Gebäuden nicht mehr geraucht werden darf, führen das Rauchverbot andere Länder 2008 erst ein. Hier ein kurzer Überblick über das Rauchverbot in der Bundesrepublik:
Brandenburg:
Ab 01. Januar ist das Rauchen in öffentlichen Gebäuden, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen verboten. In Gaststätten, Hotels und Kultureinrichtungen darf in komplett abgetrennten Nebenräumen geraucht werden.
Bayern:
Im Freistaat gilt das schärfste bzw. weitestreichende Rauchverbot Deutschlands. Das Rauchen ist hier auch in Nebenräumen untersagt. Sogar in Festzelten ist das Qualmen verboten. Das bedeutet, dass das Oktoberfest 2008 die erste rauchfreie “Wiesn” sein wird.
Baden-Württemberg:
Hier gibt es das Rauchverbot schon seit dem 01. August 2007. Gaststätten mit separaten Raucherraum und Festzelte mit zeitlich befristeten Veranstaltungen sind davon ausgenommen. Für Diskotheken gilt diese Ausnahme dagegen nicht. Schüler ab der 11. Klasse und Lehrer dürfen in Gymnasien und Berufsschulen in speziell eingerichteten Zonen rauchen.
Bremen:
In der Hansestadt gilt das Rauchverbot an Schulen und Krankenhäusern schon seit August 2007. Der Nichtraucherschutz wird ab Januar 2008 auf Gaststätten, Diskotheken, Festzelte und Hotels sowie dem Flughafen und den Hafen ausgedehnt. Ausnahmen gelten lediglich für traditionelle, zeitlich befristete Veranstaltungen.
Hamburg:
In Hamburg ist das Rauchen in allen öffentlichen Gebäuden ab dem 01. Januar 2008 verboten. Für Gaststätten gilt die Separee-Regelung. Voraussetzung ist, dass die abgetrennten Räume über eine Entlüftungseinrichtung verfügen. Auch Festzelte für zeitlich befristete Veranstaltungen sind vom Rauchverbot ausgenommen.
Hessen:
Hessen gehört zu den Vorreitern beim Nichtraucherschutz, den es dort in der Gastronomie und in öffentlichen Gebäuden bereits seit Anfang Oktober gibt. Nebenräume müssen vollständig vom Nichtraucherbereich abgetrennt sein, damit in ihnen geraucht werden darf. Das gilt auch für Festzelte, die nur zeitlich befristet betrieben werden.
Mecklenburg-Vorpommern:
In öffentlichen Gebäuden gilt das Rauchverbot schon seit August 2007. Vom 01. Januar an ist das Rauchen auch in Gaststätten nicht mehr erlaubt. Die Wirte dürfen allerdings separate Nebenräume für Raucher einrichten. Dies gilt auch für Behörden, Krankenhäuser, Hochschulen, Heime, Flughäfen und Sportstätten.
Niedersachsen:
Dort darf bereits seit August 2007 in Restaurants, Kneipen und Diskotheken nur noch in abgetrennten Räumen geraucht werden. Das Rauchen ist in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäusern oder Behörden verboten.
Nordrhein-Westfalen:
Das Rauchverbot gilt vom 01. Januar an für öffentliche Gebäude und die Gastronomie. Es dürfen allerdings abgetrennte Raucherräume - mit Ausnahme der Erziehungs- und Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche sowie der Gesundheitseinrichtungen - eingerichtet werden, wenn eine ausreichende Zahl von Räumen zur Verfügung steht. Ausnahmen sind vorgesehen für Festzelte, Brauchtumsfeiern - etwa Karneval und Schützenfeste - und für geschlossene Gesellschaften in Kneipen.
Rheinland-Pfalz:
Hier gilt das Rauchverbot in öffentlichen Räumen erst ab 15. Februar 2008. Wirte können Separees als Raucherräume deklarieren. Volljährige Schüler dürfen in abgetrennten Räumen oder Bereichen rauchen.
Saarland:
Das kleinste Bundesland macht die größten Ausnahmen vom generellen Rauchverbot in der Gastronomie. So darf in kleinen Eckkneipen, wo der Wirt selbst bedient, überall geraucht werden. In größeren Gaststätten müssen dafür abgetrennte Nebenräume eingerichtet werden. In Festzelten kann der Inhaber das Rauchen erlauben. Ansonsten wird auch im Saarland das Rauchen in öffentlichen Gebäuden verboten. Die neuen Regeln gelten ab dem 15. Februar 2008.
Sachsen:
In Sachsen tritt das Rauchverbot ab 01. Februar in Kraft und gilt in öffentlichen Gebäuden. In Kneipen ist das Qualmen nur erlaubt, wenn besonders gekennzeichnete, abgetrennte Räume existieren. Diskotheken wiederum müssen komplett rauchfrei sein.
Sachsen-Anhalt:
In öffentlichen Gebäuden gilt das Rauchverbot ab 01. Januar 2008. In der Gastronomie gibt es nicht so strenge Regeln wie in anderen Bundesländern. So dürfen Kneiper sogar den Hauptschankraum als Raucherzimmer deklarieren und Nichtraucher ins abgetrennte Kabuff schicken. Außerdem werden Verstöße im ersten halben Jahr nicht geahndet.
Schleswig-Holstein:
Vom 01. Januar an ist das Rauchen in öffentlichen Gebäuden verboten. In Gaststätten sind abgetrennte Raucherräume möglich. Vorübergehend aufgestellte Festzelte sind vom Rauchverbot ausgeschlossen.
Thüringen:
Thüringen wird als letztes Bundesland den Nichtraucherschutz erst am 01. Juli 2008 einführen. In Kneipen, Diskotheken, Behörden, Vereinshäusern und Kultureinrichtungen ist das Rauchen dann verboten. Allerdings können Gaststätten und Diskotheken mit einem zweiten, kleineren Raum dort das Rauchen gestatten. Auch in Behörden kann ein Raucherraum eingerichtet werden.
Ähnliche Artikel:
- Big Brother: Rauchverbot im Haus
- Big Brother: Ein Traum wird wahr: Willkommen im Paradies
- Wenn Kinder rauchen: die Sucht nach dem Glimmstängel
- “Sex Pistols”: JOHNNY ROTTEN pfeift auf Rauchverbot
- Grace Jones konfrontiert Fan mit Wutausbruch
- SYLVESTER STALLONE: heimlicher Raucher
- JOHNNY ROTTEN: Zigaretten & Alkohol für die Stimme
- JACK NICHOLSON fürchtet den Raucher-Tod
- Magen-Darmerkrankungen (Gastroenteritis)
- RONNIE WOOD: ignoriert Rauchverbot
Weitere Artikel zu: Rauchverbot
Mehr aus der Rubrik:









January 7th, 2008 at 11:05 pm
Da fehlt aber Berlin!
January 8th, 2008 at 12:41 am
Das ist böse! Über Google habe ich auf die Schnelle auch nichts gefunden ;-(