
Markus Berger-de Leon (Foto: VZnet Netzwerke)
Schuld jenseits der Paragrafen
Wie auch immer diese Geschichte ausgehen mag. Sie wirft kein positives Licht auf die Beteiligten. Das simple Auslesen von frei verfügbaren Datensätzen kann kaum als schwere Straftat gelten. Möglicherweise ist es überhaupt nur zivilrechtlich zu ahnden. Und zu einer echten Erpressung gehört eben auch die Drohung mit einem empfindlichen Übel.
Für ein Unternehmen wie SchülerVZ hätten sich sicher auch diplomatischere Wege gefunden, die Anlegenheit zu regeln. Denn nach allem, was man bisher weiß, wurden keine wirklich sensiblen Daten ausgespäht. Nachsicht und Großzügigkeit sind unternehmerische Tugenden, die auch im 21. Jahrhundert nicht ihren Wert verloren haben.
Einen jungen Menschen in den Tod getrieben zu haben, ist eine moralische Schuld, die man im Zweifel wohl sein ganzes Leben trägt. Auch wenn man den SchülerVZ-Verantwortlichen diesen Vorwurf kaum seriös machen kann, steht am Ende immer die Frage: “Hätte ich es verhindern können?” Und wer kann die schon in letzter Konsequenz mit einem klaren “Nein!” beantworten?













[...] habe mal meine Gedanken zu den Ereignissen um SchülerVZ niedergeschrieben. Tags: Datenklau, Erpressung, SchülerVZ, [...]
“Einen jungen Menschen in den Tod getrieben zu haben, ist eine moralische Schuld, die man im Zweifel wohl sein ganzes Leben trägt.”
Ich mag die VZs nicht. Trotzdem finde ich diese Anschuldigung maßlos überzogen. Solange die Vorgänge nicht geklärt sind, sollte man sich mit solchen Äusserungen dezent zurück halten.
Das war ja keine Anschuldigung. Der von Dir zitierte Satz bezieht sich nicht auf die VZs, sondern stellt ganz allgemein eine Tatsache in den Raum.
Und genau die sollte man bei allen Überlegungen mit einbeziehen. Das ist auch keine tatsächliche “Schuld”. Aber die Frage wird man sich hinterher immer stellen:
“Hätte ich es vermeiden können, dass ein junger Mensch stirbt?”
Wer darauf ein klares “Nein!” antwortet, hat vermutlich nicht genug nachgedacht.
Ich habe den Artikel nochmal ein wenig ergänzt und Sinas Erklärung einfliessen lassen. So ist es weniger missverständlich :-)
Den Artikel finde ich gut. Er wirft aber die (fast philosophische) Frage auf: was ist das beste, das jemand in der Situation von Herrn Berger tun kann?
Die Sache ignorieren? Wohl kaum. Über dunkle Kanäle Geld an einen vorbestraften Betrüger überweisen, um die Angelegenheit vom Tisch zu bekommen? Auch nicht die feine Art – und vor allem unverantwortlich gegenüber den Nutzern.
Das Sauberste erscheint mir doch da, den Fall dem Staat zu überlassen, der mit solchen Situationen am professionellsten umgehen kann und als neutrale, unparteiische Instanz nur dem Gesetz verpflichtet ist.
Das hat Herr Berger getan. Für VZ war es bestimmt nicht die bequemste Lösung, da so eine Festnahme garantiert weitere Schlagzeilen produziert. Dass der junge Mann sich umbringt, konnte niemand wissen – am ehesten hätten es eigentlich JVA-Beamten ahnen müssen.
Sicherlich habe alle Beteiligten Grund zur Betroffenheit. Aber wen kann man denn wirklich für schuldig erklären? Welche bessere Handlungsalternative hätte derjenige denn gehabt?
Nachdem was bisher bekannt ist, hat man ja genau das nicht gemacht. Wenn man es den staatlichen Behörden überlassen hätte, wäre es gar nicht zur Erpressung gekommen.
Man hat aber offenbar auf eigene Faust Kontakt aufgenommen und den jungen Mann in die Geschäftsräume gelockt.
Von Schuld kann man – wie geschrieben – kaum reden. Denn es bestand ja nicht wirklich ein Grund, sich zu erhängen. Das war letztlich die Entscheidung des Inhaftierten.
Die einzig sinnvolle Reaktion auf so einen Vorgang wäre es, die Sache zu analysieren und die Plattform in Bezug auf die Auslesbarkeit zu verbessern.
Das war ja kein richtiger “Hack”. Auf die Daten hat quasi jeder angemeldete User Zugriff.
Ich sehe da auch keine echte Straftat. Und der Staatsanwaltschaft scheint es da ähnlich zu gehen. Die Ermittlungen drehten sich ja um den Erpressungsvorwurf.
Und der steht ja den Berichten zufolge erst seit dem Besuch des Verdächtigen in den Räumen der VZnet im Raum. Man hätte dieses ganze Ärgernis also vermeiden können.
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