Private Krankenversicherung: Arbeitsunfähigkeit & Krankentagegeld
Das Krankentagegeld ersetzt das Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung. Krankentagegeld schützt vor Einkommensverlusten bei durch Krankheit bedingter Arbeitsunfähigkeit. Die private Krankenversicherung zahlt den Tagessatz in vereinbarter Höhe für jeden Kalendertag der Krankheit, nach einer vorher festgelegten Karenzzeit.
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte) erhalten bei Krankheit von ihrem Arbeitgeber in der Regel 6 Wochen Lohn- und Gehaltsfortzahlung. Sie sollten deshalb ihr Einkommen ab der 7. Woche bzw. dem 43. Tag über ein Krankentagegeld in gewünschter Höhe (max. Nettoeinkommen zzgl. Sozialabgaben) absichern.
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