Jede Branche hat Ihr Fachvokabular. Die Versicherungsbranche ist da keine Ausnahme. Wir bringen Licht in den Dschungel der Fachbegriffe. Den Anfang macht heute die “Beitrags-bemessungsgrenze”.
Die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung bildet die Grundlage zur Berechnung des Höchstbeitrages für die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Ebenso ist der Höchstzuschuß des Arbeitgebers für die private Krankenversicherung davon abhängig.
Die Beitragsbemessungsgrenze 2008Im Jahre 2008 gelten folgende Beträge für die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung:
Jährliche Beitragsbemessungsgrenze: 43.200 Euro
Monatliche Beitragsbemessungsgrenze: 3.600 Euro
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Beitragsbemessungsgrenze
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