Die Jahresarbeits-entgeltgrenze wird oft auch als Versicherungs-pflichtgrenze oder Pflichtversicherungs-grenze bezeichnet. Arbeitnehmer, deren Brutto-Einkommen die Jahresarbeits-entgeltgrenze überschreitet, können in die private Krankenversicherung wechseln.
Im Jahre 2008 gelten folgende Beträge für die Jahresarbeitsentgeltgrenze:
Jahresarbeitsentgeltgrenze: 48.150 Euro
bzw.
Jahresarbeitsentgeltgrenze je Monat bei 12 Gehältern: 4.012,50 EuroJahresarbeitsentgeltgrenze-Sonderregelung für Bestandskunden
Abweichend davon existiert für das Jahr 2003 erstmalig eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 Versicherungsschutz über eine private Krankenversicherung hatten. Hier liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei einem jährlichen Brutto-Einkommen von 43.200 Euro.
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Jahresarbeitsentgeltgrenze
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