Die private Krankenversicherung ist in der Regel mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres kündbar. Abweichend davon muß die Kündigung bei einigen Versicherern unter Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist zum Ablauf des Versicherungsjahres erfolgen.
Außerdem muß die vertraglich vereinbarte Mindestvertragslaufzeit eingehalten werden. Sie beträgt je nach Versicherer zwischen 1 und 3 Jahren.
Kündigungsfrist KrankentagegeldFür das Krankentagegeld ist möglicherweise eine besondere Kündigungsfrist vereinbart worden. Die genauen Kündigungsfristen können Sie Ihrem Vertrag zur Krankenversicherung entnehmen.
Kündigung bei Beitragserhöhung
Ein außerordentliches Kündigungsrecht für die private Krankenversicherung besteht bei jeder Beitragserhöhung.
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Private Krankenversicherung: Kündigungsfrist
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