Kündigungsfrist für die gesetzliche Krankenversicherung
Wer in die private Krankenversicherung wechseln will, muss sich der gesetzlichen Krankenversicherung entledigen. Freiwillig Versicherte können die gesetzliche Krankenversicherung mit einer Frist von 2 vollen Monaten kündigen und eine private Krankenversicherung wählen.
Kündigungsfrist bei Existenzgründung
Arbeitnehmer und Arbeitslose, die sich selbständig machen, können ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in die private Krankenversicherung wechseln.
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Die private Krankenversicherung ist in der Regel mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres kündbar. Abweichend davon muß die Kündigung bei einigen Versicherern unter Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist zum Ablauf des Versicherungsjahres erfolgen.









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