Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist für Personen möglich, die nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen:
Arbeitnehmer (Angestellte und Arbeiter) mit einem Jahresbruttoeinkommen von mindestens 48.150 Euro jährlich bzw. 4.012,50 Euro monatlich. (Stand 2008)
Beihilfeberechtigte Beamte, Angestellte mit Beihilfeanspruch, Beamte auf Probe und Beamte in Ausbildung (Beamtenanwärter)
Selbständige und FreiberuflerAngestellte oder freiberuflich tätige Ärzte und Zahnärzte, Ärzte im Praktikum (AIP), Medizinstudenten im praktischen Jahr (MPJ)
Studenten (unter gewissen Voraussetzungen)
Beamte und andere Beihilfeberechtigte, Freiberufler und Selbständige sind versicherungsfrei und können ohne Einschränkungen in die private Krankenversicherung wechseln - im Gegensatz dazu können Angestellte und Arbeitnehmer erst nach Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze wechseln.
Angestellte mit einem Jahresbruttoeinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze können eine private Zusatz-Krankenversicherung als Ergänzung zu Ihrer gesetzlichen Krankenkasse wählen. Die private Krankenversicherung bietet vielfältige Möglichkeiten, den Versicherungsschutz für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenkasse im stationären, zahnärztlichen wie auch im ambulanten Bereich aufzustocken.
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Wechsel in die private Krankenversicherung?
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