Der Bundestag hat am Freitag mehrheitlich für die Reform des Bundesnachrichtendienstes (BND) gestimmt.
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – In dem von der Großen Koalition eingebrachten Paket sind zwei Gesetze enthalten: Zum einen die „Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des BND“ und zum anderen die „Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste“. Grüne und Linke haben im Vorfeld und bei der vorangegangenen Debatte im Bundestag die damit verbundene Legalisierung massenhafter Überwachung scharf kritisiert.
Überwachung nach dem Vorbild der NSA
Die Opposition stimmte am Freitag geschlossen dagegen. Das neue Gesetz gilt als Antwort auf die Enthüllungen von Edward Snowden über die Zusammenarbeit des BND mit dem US-Geheimdienst NSA und regelt zum einen das Ausspähen von Zielen im Ausland. Demnach darf der BND künftig Inhalte der Telekommunikation von Ausländern mit anderen Ausländern im Ausland überwachen und auch Ziele in EU-Staaten ins Visier nehmen. Auch das Ausspähen von EU-Bürgern soll zulässig werden. Des Weiteren kann der BND Daten auf der Grundlage von Suchbegriffen sammeln, bis zu sechs Monate speichern und an ausländische Dienste wie die NSA weitergeben. „Eine Erhebung von Daten aus Telekommunikationsverkehren von deutschen Staatsangehörigen, von inländischen juristischen Personen oder von sich im Bundesgebiet aufhaltenden Personen ist unzulässig“, heißt es unter anderem in dem neuen Gesetz.
FDP plant Klage
Wirtschaftsspionage und das gezielte Ausspähen befreundeter Staatschefs sei ebenfalls untersagt. Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat eine Klage gegen das neue BND-Gesetz angekündigt. „Eine solche Verfassungsbeschwerde ist dringend geboten“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger dem „Handelsblatt“. „Wir beraten in der FDP konkret, wie wir eine Klage gegen das BND-Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht auf den Weg bringen.“
Der stellvertretende Bundesvorsitzende der FDP, Wolfgang Kubicki, hat vor der Abstimmung zum BND-Gesetzes am Freitag im Bundestag Union und SPD ein „bedenkliches Grundrechtsverständnis“ vorgeworfen. Mit diesem Gesetz rücke der „Überwachungsstaat ein großes Stück näher“, obwohl der Nutzen einer anlasslosen, verdachtsunabhängigen Massenüberwachung bis heute nicht erwiesen sei, sagte Kubicki der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Freitag). Es sei „geradezu absurd“, dass ausgerechnet für den Bundesnachrichtendienst (BND), der mit seiner Abhörpraxis öfter gegen Gesetze verstoße als alle anderen Bundesbehörden zusammen, das Grundrecht auf digitale Intimsphäre faktisch ausgehebelt werde.
Nötig sei stattdessen eine effektivere Überwachung von Verdächtigen, meinte Kubicki. Dafür sei erstens mehr Personal für die Nachrichtendienste notwendig und zweitens eine bessere Vernetzung der Dienste durch ein EU-Terrorabwehrzentrum.
Kommentar:
Unglaublich, was die SPD mit durchwinkt. Die Abweichungen zum Wahlprogramm könnten nicht größer sein. Es bleibt nur zu hoffen, dass die Wähler dieses Verhalten nicht mit einem Kreuz bei der nächsten Wahl goutieren.
Sebastian Fiebiger
Redaktion