Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte belässt die Entscheidung, ob eine aktive Sterbehilfe erlaubt ist, bei den Mitgliedsländern. Das Gericht rügt jedoch Deutschlands Umgang mit der Sterbehilfe.
Straßburg – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ((EGMR) in Straßburg hat die Klage eines deutschen Witwers gegen das Verbot der Sterbehilfe formal abgewiesen. Die europäischen Richter urteilten am Donnerstag, dass die Klage des Mannes für die Rechte seiner querschnittsgelähmten und künstlich beatmeten Frau unzulässig sei. Die Richter rügten jedoch, dass die deutschen Gerichte den Fall nicht ausreichend geprüft hätten.
Ob Sterbehilfe legitim sei oder nicht, wurde nicht beschlossen. Da deutsche Behörden die Sterbehilfe durch die Einnahme eines tödlichen Medikamentencocktails nicht zuließen, ging der Kläger mit seiner Frau in die Schweiz, wo sie mit Hilfe des Vereins Dignitas den Selbstmord beging. In Deutschland gibt es kein spezielles Gesetz, das ein Sterben durch Sterbehilfe bei unheilbaren Krankheiten regelt. In der Schweiz ist sie in unterschiedlichem Ausmaß zugelassen. [dts Nachrichtenagentur]
Das schreiben Andere zur Sterbehilfe:
- Der Westen: Straßburg tastet deutsche Sterbehilfe-Regelungen nicht an
- RP Online: Urteil des Menschenrechtsgericht – Deutschland unterliegt im Streit um Sterbehilfe
- Wikipedia: Seite zur Sterbehilfe
- Reuters: Rechtmäßigkeit von Sterbehilfe bleibt offen
Aktive Sterbehilfe ist in heißes Thema, zu dem es 1000 Meinungen gibt.
Ich denke, dass man mit der Legalisierung sehr vorsichtig sein muss. Aber gerade in Fällen, in denen Menschen mit einer unheilbaren Krankheit bis an ihr Lebensende leiden müssen, halte ich die aktive Sterbehilfe für legitim.
Ein „Akt der Menschlichkeit“, den man jedem Tier erweist, Menschen aber verweigert.