Auto zulassen – Wie funktioniert das? Bevor man ein Fahrzeug im deutschen Straßenverkehr führen darf, muss man es zulassen.

Dabei gilt es, einige Dinge zu beachten, um problemlos durch das Zulassungsverfahren zu kommen. Auch Sonderfälle müssen eventuell berücksichtigt werden.
Wo man sein Auto zulassen kann und was zu beachten ist
Generell muss eine Neuzulassung bei der Zulassungsstelle des Wohnortes vorgenommen werden. Diese kann über das Internet oder im zuständigen Rathaus ermittelt werden. Für Unternehmen gelten bei der Zulassung Sonderregelungen. Je nachdem, ob es sich um einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen handelt, werden verschiedene Dokumente benötigt. Dazu gehört die elektronische Versicherungsbestätigung ebenso wie der Kfz-Brief. Natürlich wird bei der Zulassung auch der Personalausweis benötigt. Ausländische Mitbürger sollten zudem ihre Aufenthaltserlaubnis sowie den Reisepass mit Meldebestätigung bereithalten. Zuletzt wird noch die aktuelle Bankverbindung benötigt, um die Kfz-Steuer einzuziehen. Möchte man einen Gebrauchtwagen anmelden, wird zusätzlich noch die Zulassungsbescheinigung I, eine gültige AU-Bescheinigung sowie die HU-Bescheinigung benötigt.
Für die Autozulassung benötigten Unterlagen:
- Personalausweis
- Bankverbindung
- Versicherungsbestätigung
- Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung II)
- Versicherungsbestätigung
- AU-Bescheinigung
- HU-Bescheinigung
- Kfz-Schein (Zulassungsbescheinigung I)
War das Auto vorübergehend abgemeldet, wird außerdem die Abmeldebescheinigung benötigt. Auch das alte Kennzeichenschild sollte – sofern vorhanden – abgegeben werden.
Ablauf der Zulassung & Kosten
Die Zulassung ist im Grunde sehr unkompliziert, wenn man alle Dokumente zusammen hat. Mit diesen muss man nach Abschluss der Versicherung zur zuständigen Zulassungsstelle gehen, um das Kennzeichen zu beantragen und die nötigen Formulare auszufüllen. Diese kosten in der Regel zwischen 10 und 30 Euro. Personalisierte Kennzeichnen können etwas teurer werden. Für das Kennzeichen werden zudem Hersteller- und Typennummer des Fahrzeugs benötigt. Mit den Nummernschildern geht es im Anschluss zurück zum Autoverkäufer.
Kurzzeitkennzeichen
Ist der Standort des Autos weiter entfernt oder ist eine Probefahrt angedacht, kann auch ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden. Dieses ist fünf Tage gültig und ebenso bei der Zulassungsstelle erhältlich. Um ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, wird eine separate Versicherungsbestätigung, die Kurzzeit-eVB benötigt. Hier können weitere Kosten entstehen. Bei Neuwagen ist es meist so, dass der Händler die Anmeldung bei der jeweiligen Kfz-Zulassungsbehörde vornimmt.
Kommentar: Hast Du schon mal ein Auto gelassen? Was hast Du dabei erlebt? Wie lange hat es gedauert? Schreib uns Deine Erfahrungen! Wir freuen uns auf Deinen Kommentar – gleich unter diesem Artikel.
stimmt es dass man e2 autos nicht mehr zulassen kann