Telefonieren, SMS & Co : Beim Fahren kann das teuer werden

Dass man beim Fahren nicht mehr telefonieren darf, ist fast jedem bekannt. Dennoch geht fast automatisch der Griff zum Smartphone, wenn ein Ton erklingt. Doch Vorsicht liebe Männer: Das kann Sie teuer zu stehen kommen. Denn nicht nur das Telefonieren während der Fahrt ist verboten, jegliche Nutzung des Telefons ohne Freisprechanlage ist generell untersagt.
Handy am Steuer: Die Regelung im Verkehrsrecht
Wer beim Fahren telefoniert, dem droht Ärger: Ein Bußgeld über 40 Euro sowie einen Strafpunkt in der Verkehrssünderdatei riskiert der Anrufer. Nach der geltenden Straßenverkehrsordnung ist im Paragraf 23, Absatz 1a festgelegt, dass ein Handy bei laufendem Motor nicht in die Hand genommen werden darf. Wer häufiger dagegen verstößt, dem droht sogar ein Fahrverbot, wie ein aktueller Fall zeigt. Der Betroffene wurde vom Oberlandesgericht (OLG) Hamm zu einer höheren Strafe verurteilt, weil er bereits dreimal mit dem Handy am Ohr erwischt worden war: ein Monat Fahrverbot und 80 Euro Bußgeld verhängte das Gericht im Januar. Im Falle eines Unfalls wird es sogar noch teurer. Dann kann die einstige Unschuld auf bis zu 20 Prozent Mitschuld wachsen (OLG Kiel).
Handy auch an der roten Ampel tabu
Entgegen der weit verbreiteten Meinung, an der roten Ampel könne das Telefonat angenommen oder die SMS beantwortet werden, ist auch diese Handlung strafbar – zumindest wenn der Motor läuft. Wer ihn abstellt, darf telefonieren. Auf den Seitenstreifen fahren? Besser nicht. Das OLG Düsseldorf urteilte, dass dieser nur im Falle einer Panne genutzt werden dürfe – dazu zähle ein Anruf nicht.
Diktieren, lesen und navigieren: Auch das ist verboten!
Doch in Zeiten modernster Technik kann mit einem Smartphone viel mehr angestellt werden, als bloßes Telefonieren. Aber auch hier sind die meisten Handlungen während der Fahrt verboten: Das Ablesen der Uhrzeit auf dem Handy-Display stuft das Oberlandesgericht Hamm als ordnungswidrig ein. Dasselbe gilt für das Lesen einer SMS oder einer Telefonnummer. Das Handy darf ebenso nicht als Diktiergerät genutzt werden (OLG Jena), selbst beim Wegdrücken eines Anrufers droht ein Bußgeld (OLG Köln). Handys umlagern oder aufheben, wenn es in den Fußraum gefallen ist, ist hingegen erlaubt. In den Bereich „Kurioses“ fällt die Entscheidung des OLG Köln bezüglich der Navigationsfunktion: Diese darf ebenfalls während der Fahrt nicht auf einem Handy bedient werden. Ebenso ist sehr verwunderlich, dass schnurlose Telefone des Festnetzanschlusses nicht als Handy gelten. Sie dürften nach dem OLG Köln benutzt werden, da sie nicht in die Kategorie „Mobiltelefon“ fallen. Aber liebe Männer, probieren Sie jetzt nicht die Reichweite ihres Schnurlosem aus!
Kuriose Ausreden ohne Aussichten auf Erfolg
Trotz guter Vorsätze hat es so manchen Autofahrer dennoch erwischt. Aber Lügen haben kurze Beine. So mancher Mann versuchte bereits, sich um die Strafe zu drücken. Ein Autofahrer behauptete steif und fest, sein Handy nur ans entzündete Ohr gehalten zu haben, um es zu wärmen. Im Prinzip sei dies straffrei, urteile das OLG Hamm. Allerdings glaubten die Richter die Ausrede nicht, der Mann wurde dennoch verurteilt. Ebenso erging es einem Autofahrer vor dem OLG Karlsruhe, der beharrlich aussagte, er habe nur mit einem Trimmer seine Bartstoppeln rasiert. Das sollte doch lieber am Morgen vor dem Spiegel geschehen, bevor Mann ins Auto steigt.
Kommentar: Nutzt Du Dein Handy im Auto? Hast Du eine Freisprechanlage? Schreib uns Deine Meinung und Erfahrungen! Wir freuen uns über Deinen Kommentar – direkt unter diesem Artikel.